Versions Unterschied LT vs. RL

Viele fragen sich: Darf ich diesen Dreirad-Roller eigentlich mit meinem Autoführerschein fahren? Die Antwort liegt in zwei Buchstaben: RL oder LT. 🧐
Obwohl sie fast gleich aussehen, gibt es rechtlich einen RIESIGEN Unterschied. Hier ist der schnelle Check:
Steht im Schein oder Brief…
RL Version L3e
LT Version L5e

 

3 häufigsten Fragen (und Antworten)

1. „Darf ich wirklich JEDEN MP3 mit dem Autoführerschein fahren?“

  • Antwort: Nein, nur die LT-Modelle (oder die ganz neuen ab 2013, die offiziell als L5e zugelassen sind). Die alten RL-Modelle sind rechtlich Motorräder. Achte beim Kauf im Fahrzeugschein auf die Klasse L5e.

2. „Ich habe meinen Führerschein erst 2015 gemacht. Darf ich trotzdem?“

  • Antwort: Das ist der kritische Punkt. Wer den Klasse B Schein vor dem 19.01.2013 gemacht hat, darf alle L5e-Fahrzeuge (auch die großen 500er) fahren. Wer ihn danach gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein, um die großen Maschinen zu fahren. Es lohnt sich, hier kurz bei der Fahrschule oder Versicherung nachzufragen, da die Regelungen 2013 europaweit angepasst wurden.

3. „Brauche ich auf dem MP3 einen Helm? Ist doch wie ein Auto, oder?“

  • Antwort: Definitiv JA. Auch wenn die LT-Version rechtlich ein „mehrspuriges Kraftfahrzeug“ ist, herrscht in Deutschland Helmpflicht für Krafträder und offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge über 20 km/h. Ohne Helm wird es teuer und gefährlich.